Informationen zur Bachelor-/Masterarbeit in Lehramtsstudiengängen

Der Prozess der Anfertigung einer Bachelor-/Masterarbeit beginnt i.d.R. mit der Anmeldung. Dabei weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen. Im Folgenden sind die Schritte beschrieben, wie Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Weiteren wird erklärt, wie Sie dann Ihre Arbeit anmelden können.

Anmeldeverfahren einer Bachelor-/Masterarbeit

Sofern Sie die unten aufgeführten allgemeinen und fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 5. Semester der Fall.

Für die Masterarbeit werden die Kompetenzen erwartet, die in den Modulen zu erwerben sind, die gemäß Studienverlaufsplan für die ersten drei Semester vorgesehen sind. Sofern Sie die unten aufgeführten allgemeinen und fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Masterarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 3. Semester der Fall.

Die Abschlussarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden (unabhängig davon, in welchem Bereich die Bachelorarbeit geschrieben wurde). Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Bereich Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie ersten Kontakt mit möglichen Prüfenden1 auf und vereinbaren Sie mit diesen einen Themenbereich bzw. einen Themenvorschlag für die Abschlussarbeit. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Abschlussarbeit nur in einem Bereich schreiben können, in dem Sie über die oben aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen hinaus auch die entsprechenden fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen.

Seien Sie offen für Themenvorschläge der Prüfenden, da Sie keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Thema haben.

1Eine Liste der Prüfenden finden Sie im Aushang auf C2. Grundsätzlich können Sie sich bei der Suche nach Prüfenden von dem Grundsatz leiten lassen, dass Abschlussarbeiten in der Regel von allen Professor*innen und promovierten Mitarbeiter*innen betreut und begutachtet werden. Bei Nachfragen können Sie sich gerne per Mail an pa-lehramt@upb.de wenden.

  • Nachdem Sie kontrolliert haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (vgl. Schritt 1), beantragen Sie in PAUL die Zulassung zur Abschlussarbeit. Dies können Sie online in PAUL im Bereich Studium unter Ihren Anträgen tun. Füllen Sie dort die entsprechenden Felder aus.
  • Hilfe bei der Antragsstellung finden Sie auf den Hilfeseiten von PAUL.
  • Nach dem Abschicken erfolgt im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) die Prüfung Ihrer Zulassung. Dies kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllen, erhalten Sie durch eine PAUL-Systemnachricht Informationen zum weiteren Vorgehen. Danach finden Sie dann in PAUL im Bereich Meine Daten unter dem Menüpunkt Bescheinigungen den Zulassungsantrag.
  • Sie finden nach der Prüfung der Voraussetzungen durch das ZPS den bereitgestellten Zulassungsantrag unter Meine Daten -> Bescheinigungen in PAUL. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn mit Datum an der vorgesehenen Stelle.
  • Gehen Sie anschließend mit dem Zulassungsantrag zu Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in. Falls noch nicht erfolgt, tragen Sie den*die Erst- und Zweitprüfer*in sowie den Themenvorschlag ein. Achten Sie darauf, dass der*die Erstprüfer*in den Laufzeitbeginn einträgt und den Antrag mit Datum unterschreibt. Diese Vorschläge begründen jedoch keinen Rechtsanspruch, da die formale Entscheidung durch den Prüfungsausschuss gefällt wird.
  • Lassen Sie sich außerdem auf dem Antrag bestätigen, dass auch der*die Zweitprüfer*in bereit ist, Ihre Arbeit zu bewerten. Diese Bestätigung kann entweder durch den*die Zweitprüfer*in selbst oder durch den*die Erstprüfer*in erfolgen.
  • Reichen Sie anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag im ZPS ein. Dies kann per E-Mail oder per Einwurf in den Briefkasten auf C2 erfolgen.
    Beachten Sie, dass Sie den Zulassungsantrag vor dem Beginn der Laufzeit im ZPS abgegeben haben müssen! Wird der Antrag später eingereicht, ist ein neuer Antrag mit einem anderen Thema zu stellen!
  • Der eingereichte Antrag wird geprüft. Im positiven Fall finden Sie das Schreiben über die Zulassung zur Abschlussarbeit in PAUL unter dem Menüpunkt Bescheinigungen. Dieses Schreiben enthält die offizielle Themenstellung und das genaue Abgabedatum, bis zu dem Sie die Abschlussarbeit im ZPS spätestens einreichen müssen. Es handelt sich bei diesem Datum um eine Ausschlussfrist.

Zentrales Prüfungssekretariat

  • Prozess der Zulassung und Anmeldung der Abschlussarbeit
  • Verhalten im Krankheitsfall während der Bearbeitungszeit
  • Abgabe der Abschlussarbeit
  • Kontakt

FAQ

Im Lehramtsstudium sind in der Regel Kenntnisse von zwei Fremdsprachen (aus der Sek I fortgeführte Fremdsprache und zweite Fremdsprache) erforderlich, die in der Regel durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Die Note auf dem jeweils letzten vorzulegenden Zeugnis muss mindestens „ausreichend“ sein.

Ausnahmen:

Lehramt BK mit mindestens einer beruflichen Fachrichtung

Nachweis nur einer Fremdsprache

Wenn Deutsch nicht die Erstsprache ist, kann Deutsch eine der beiden Fremdsprachen sein

Nachweis nur einer weiteren Fremdsprache


Sofern Sie ein Abiturzeugnis oder bei Nachweis nur einer Fremdsprache die Fachhochschulreife haben, weisen Sie die Fremdsprachenkenntnisse beim ZPS, dem Zentralen Prüfungssekretariat, nach. Dies können Sie z.B. unter Angabe Ihrer Matrikelnummer durch das Einreichen der Hochschulzugangsberechtigung als Scan unter zps.la1@zv.upb.de tun. Es erfolgt ein Eintrag in PAUL durch das ZPS.

Sofern Sie die Fremdsprachenvoraussetzungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, diese bis zur Zulassung zur Abschlussarbeit nachzuholen durch

  • den Besuch und das erfolgreiche Bestehen (benotete Prüfungen; Note mind. 4.0) von zwei vom Zentrum für Sprachlehre (ZfS) angebotenen und aufeinander aufbauenden Sprachkursen im Umfang von je 2 SWS (je 3 LP) oder von einem Kompaktkurs im Umfang von 4 SWS (6 LP)
  • die Anerkennung von erfolgreich bestandenen Sprachkursen (benotete Prüfung(en); Note mind. 4.0) , die an anderen Universitäten oder an staatlich geprüften Sprachschulen absolviert wurden.

Sofern Sie die Sprachkenntnisse nicht durch das Abiturzeugnis oder bei einer Fremdsprache durch die Fachhochschulreife nachweisen können, erfolgt die Überprüfung durch die Geschäftsführerin des PLAZ. Für die Anerkennung mailen Sie bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer als Scan alle Zeugnisse und/oder Zertifikate und/oder andere Nachweise, aus denen der Erwerb der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse hervorgeht an hilligus@plaz.upb.de.

 

In den einzelnen Fächern kann es individuelle Regelungen geben, die von dem auf dieser Seite beschriebenem Verfahren abweichen. Erkundigen Sie sich daher zusätzlich im Fach, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten.

Folgende fachspezifische Hinweise sind uns bekannt:

Bachelorarbeit

Masterarbeit

Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Bachelorarbeit nach § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen:

In der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studienganges oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Bachelorarbeit kann wahlweise in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden.

  • Für die Bachelorarbeit ist ein Workload von 12 Leistungspunkten vorgesehen. In Fächern, in denen gemäß Prüfungsordnung eine mündliche Verteidigung vorgesehen ist, erfolgt die Gewichtung der Benotung im Verhältnis von 5/6 für die Bachelorarbeit zu 1/6 für die Verteidigung.

  • Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten.

  • Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Den genauen Bearbeitungsbeginn und das genau Abgabedatum finden Sie in Ihrem vom ZPS genehmigten Zulassungsantrag.

  • Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst, sofern nicht in den besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnungen eine andere Regelung getroffen wurde.

  • Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Hierbei sind die fachspezifischen Regelungen zu beachten.

  • Die Bachelorarbeit enthält ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis. Als letzte Seite der Bachelorarbeit ist eine schriftliche Versicherung (Plagiatserklärung) hinzuzufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Diese ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Versicherung gilt auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw.. Auf § 63 Abs. 5 HG wird hingewiesen. Eine Vorlage erhalten Sie hier.

Informationen zum Übergang in den Master of Education für die Lehrämter G, HRSGe, GyGe, BK mit gleichwertigen Fächern und SP finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Bachelorarbeit und für einen passenden Übergang in den M.Ed..

 

 

 

Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Masterarbeit nach § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen:

In der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes fachwissenschaftliches, fachdidaktisches oder bildungswissenschaftliches Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studiengangs oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Masterarbeit kann wahlweise in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden.

  • Für die Masterarbeit ist ein Workload von 18 Leistungspunkten vorgesehen. In Fächern, in denen gemäß Prüfungsordnung eine mündliche Verteidigung vorgesehen ist, erfolgt die Gewichtung der Benotung im Verhältnis von 4/5 für die Masterarbeit zu 1/5 für die Verteidigung.

  • Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.*

  • Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 16 Wochen.*

  • Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst, sofern nicht in den besonderen Bestimmungen eine andere Regelung getroffen wurde.

  • Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Hierbei sind die fachspezifischen Regelungen zu beachten.

  • Die Masterarbeit enthält ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis. Als letzte Seite der Masterarbeit ist eine schriftliche Versicherung (Plagiatserklärung) hinzuzufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Diese ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Versicherung gilt auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. Auf § 63 Abs. 5 HG wird hingewiesen. Eine Vorlage erhalten Sie hier.

Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Masterarbeit und für einen passenden Übergang in den Vorbereitungsdienst.

* Für das Lehramt BK Wirtschaftspädagogik gilt hiervon abweichend ein Umfang von 60 bis 90 Seiten und ein Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten (vgl. Prüfungsordnung für Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs § 18 (1) und (5)).

 

Bei Anspruch auf Elternzeit oder bei Ausfallzeiten durch die Pflege und Erziehung von Kindern kann in Bezugnahme auf den Familienparagraphen die Abgabefrist der Bachelorarbeit auf Antrag höchstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden (Bachelorarbeit: 12 Wochen, d.h. maximale Frist 24 Wochen; Masterarbeit: 16 Wochen, d.h. maximale Frist 32 Wochen). Termine und Fristen werden für den Einzelfall festgelegt.

  • Ein Antrag auf verlängerte Abgabefrist für Abschlussarbeiten sollte in der Regel vor Beginn der Bearbeitungsfrist erfolgen (Ausnahmen können z.B. längere Erkrankungen des Kindes sein).
  • Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher Form beim Zentralen Prüfungssekretariat. Im Rahmen der Antragstellung ist zu erklären, auf welche Frist die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
  • Handelt es sich bei den Kindern um Kleinkinder, ist lediglich eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei älteren Kindern ist neben einer Kopie der Geburtsurkunde zu begründen, welche Ausfallzeiten durch die Erziehung des Kindes entstehen werden.
  • Bei der Studienplanung muss beachtet werden, dass die Frist für die Gutachtenden erst nach Ende der Abgabefrist beginnt. D.h. bei einer vorzeitigen Abgabe der Abschlussarbeit besteht kein Anspruch darauf, dass die Prüfenden ihre Gutachten entsprechend früher erstellen.
  • Ansprechpartner für Studierende bei weitergehenden Fragen ist das Studiengangmanagement

Bei Erkrankungen innerhalb der Bearbeitungszeit kann die Frist für die Abgabe der Bachelorarbeit verlängert werden. Die genauen Bedingungen für Fristen und Form sind auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats zum Thema Prüfungsrücktritt zu finden.

Bachelorarbeit

Masterarbeit

Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit (vgl. § 22 Allgemeine Bestimmungen):

  • Die Bachelorarbeit ist fristgemäß einzureichen. Regelungen zur Abgabe der Bachelorarbeit finden Sie hier.

  • Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden begutachtet und bewertet.

  • Die Note wird gemäß § 20 Abs. 4 aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt und die Noten der Einzelbewertungen jeweils mindestens „ausreichend“ sind.

  • Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung „mangelhaft“, die andere aber mindestens „ausreichend“, wird vom Prüfungsausschuss ein*e dritte*r Prüfer*in zur Bewertung der Bachelorarbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten gebildet. Die Arbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind.

  • Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit soll zehn Wochen nicht überschreiten.

Mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit in Fächern, die in der Prüfungsordnung eine Verteidigung vorsehen (vgl. § 23 Allgemeine Bestimmungen):

Wird die Bachelorarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in § 43 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Bachelorarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten: 

  • Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.

  • Bei der mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit soll die*der Kandidat*in diese in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.

  • Die mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, die in der Regel auch die Gutachtenden der Bachelorarbeit sind.

  • Das Ergebnis der Verteidigung wird der*dem Kandidatin*en im Anschluss an die Verteidigung bekannt gegeben.

Annahme und Bewertung der Masterarbeit (vgl. § 22 Allgemeine Bestimmungen):

  • Die Masterarbeit ist fristgemäß einzureichen. Regelungen zur Abgabe der Masterarbeit finden Sie hier.

  • Die Masterarbeit wird von zwei Prüfenden begutachtet und bewertet.

  • Die Note für die Arbeit wird gemäß § 20 Abs. 3 aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt und die Noten der Einzelbewertungen jeweils mindestens „ausreichend“ sind.

  • Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung „mangelhaft“, die andere aber mindestens „ausreichend“, wird vom Prüfungsausschuss ein*e dritte*r Prüfer*in zur Bewertung der Masterarbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten gebildet. Die Arbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind.

  • Das Bewertungsverfahren für die Masterarbeit soll zehn Wochen nicht überschreiten.

Mündliche Verteidigung der Masterarbeit in Fächern, die in der Prüfungsordnung eine Verteidigung vorsehen (vgl. § 23 Allgemeine Bestimmungen):

Wird die Masterarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in § 43 Besondere Bestimmungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Masterarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.

  • Bei der mündlichen Verteidigung der Masterarbeit soll die*der Kandidat*in diese in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen zusammenfassend vorzustellen, zu reflektieren und zu diskutieren. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.

  • Die mündliche Verteidigung der Masterarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, die in der Regel auch die Gutachtenden der Masterarbeit sind.

  • Das Ergebnis der Verteidigung wird der*dem Kandidat*in im Anschluss an die Verteidigung bekannt geben.

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine und fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung und Regelungen

Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit

Gemäß § 17(3) Allgemeinen Bestimmungen bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit:

  • Nachweis von mindestens 90 Leistungspunkten im entsprechenden Bachelorstudiengang
  • Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gemäß § 17(3) Allgemeine Bestimmungen
  • In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mindestens die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein (siehe unten)
  • ggf. sind zusätzliche fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit zu erbringen. Diese finden Sie bei den fachspezifischen Regelungen.

 

Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit

Gemäß § 17(3) der Allgemeinen Bestimmungen bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung der Masterarbeit:

  • Das Praxissemester muss erfolgreich abgeschlossen sein. Hierzu gehört sowohl der schulpraktische Teil als auch der Schulforschungsteil.
  • Nur relevant für Studierende, die ihr vorausgehendes Bachelorstudium nicht an der Universität Paderborn absolviert haben:
    Sofern innerhalb des Masterstudiums und des ihm vorausgehenden Bachelorstudiums in der Summe die durch die Lehramtszugangsverordnung (LZV) geforderten Leistungspunkte nicht erreicht werden können, setzt die Ausgabe des Themas für die Masterarbeit den Nachweis zusätzlicher Leistungen im Umfang der fehlenden Anzahl von Leistungspunkte voraus.
    Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich an pa-lehramt@upb.de wenden.
  • Es darf keine Prüfung endgültig nicht bestanden sein.
  • ggf. sind zusätzliche fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit zu erbringen. Diese finden Sie bei den fachspezifischen Regelungen.

Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

 

Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP)

Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll

Sprachliche Grundbildung

36 LP

18 LP

Mathematische Grundbildung

36 LP

18 LP

3. Lenbereich bzw. Unterrichtsfach

36 LP

18 LP

Bildungswissenschaftliches Studium

45 LP

23 LP

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.

Die im Vertiefungsbereich erbrachten Leistungspunkte werden nur berücksichtigt, um festzustellen, ob in dem Studiengang insgesamt 90 Leistungspunkte erbracht wurden. Sie finden keine Berücksichtigung bei der Feststellung, ob für den Bereich, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll, die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte erbracht sind.

 

Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

  Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sprachliche Grundbildung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Englisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Kunst

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben.

Mathematische Grundbildung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Musik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Natur- und Gesellschaftswissenschaften

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, evangelisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, katholisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sport

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

 

Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.

 

Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP)

Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll

1. Unterrichtsfach

60 LP

30 LP

2. Unterrichtsfach

60 LP

30 LP

Bildungswissenschaftliches Studium

36 LP

18 LP

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.


Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

  Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Chemie

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Englisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Französisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden.

Geschichte

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Hauswirtschaft

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Informatik

Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben.

Mathematik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Musik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Praktische Philosophie

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Physik

Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Religionslehre, evangelisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, katholisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Spanisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden.

Sport

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Textilgestaltung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung.

Wird die Bachelorarbeit im Bereich der gestaltungs­theo­re­tischen Wissenschafts­me­tho­den verfasst, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer gestaltungs­theore­tischen Reflexion im Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) erörtert wird.

Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit. 

 

Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP)

Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll

1. Unterrichtsfach

72 LP

36 LP

2. Unterrichtsfach

72 LP

36 LP

Bildungswissenschaftliches Studium

18 LP

  9 LP

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.

 

Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

Im Lehramt GyGe sind gemäß § 34 und § 43 Besondere Bestimmungen für die Fächer Geschichte, Philosophie/Praktische Philosophie, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Fremdsprachenkenntnisse (fachspezifische Voraussetzungen) nachzuweisen, auch wenn die Bachelorarbeit nicht in dem entsprechenden Fach geschrieben wird.

  Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Chemie

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Englisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Ernährungslehre

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Französisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden.

Geschichte

Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Informatik

Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben.

Mathematik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Musik

Link zur HfM Detmold

Pädagogik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Philosophie/ Praktische Philosophie

Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum)

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Physik

Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Psychologie

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, evangelisch

Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Griechisch auf der Niveau des Graecums und wahlweise in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums

Einer der geforderten Nachweise in Griechisch oder Latein bzw. Hebräisch kann durch den Nachweis einer anderen Fremdsprache ersetzt werden. Diese Ersetzungsmöglichkeit gilt nicht für die Zulassung zum M.Ed. des Unterrichtsfaches.

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, katholisch

Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums (Hinweis: Für die Zulassung zum M.Ed. sind zusätzlich Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und Grundkenntnisse in Hebräisch nachzuweisen.)

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Spanisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden.

Sport

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit. 

 

Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP)

Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll

1. Unterrichtsfach/berufliche Fachrichtung

72 LP

36 LP

2. Unterrichtsfach/berufliche Fachrichtung

72 LP

36 LP

Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium

18 LP

  9 LP

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.

 

Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

  Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die thematische Aus­rich­tung der Bachelorarbeit muss einen berufsbilden­den Bezug aufweisen.

Chemie Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Elektrotechnik Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Englisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Französisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden.

Informatik

Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben.

Maschinenbautechnik Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Mathematik Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Pädagogik Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Philosophie/ Praktische Philosophie Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Physik Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Psychologie Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Religionslehre, evangelisch Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Religionslehre, islamisch Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Religionslehre, katholisch Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Sozialpädagogik Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Spanisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden.

Sport Bachelorarbeit ohne Verteidigung
Wirtschaftswissenschaft Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.

 

Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP)

Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll

Sprachliche oder Mathematische Grundbildung

36 LP

18 LP

2. Lernbereich oder Fach

36 LP

18 LP

1. Sonderpädagogische Fachrichtung

33 LP

17 LP

2. Sonderpädagogische Fachrichtung

39 LP

20 LP

Bildungswissenschaftliches Studium

18 LP

  9 LP

 

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.


Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit

  Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sprachliche Grundbildung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Englisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Förderschwerpunkt Lernen

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Förderschwerpunkt Sprache

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Kunst

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben.

Mathematische Grundbildung

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Musik

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Natur- und Gesellschaftswissenschaften

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, evangelisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, katholisch

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sport

Bachelorarbeit ohne Verteidigung

Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.

Fachspezifische Regelungen zur Masterarbeit

  Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Masterarbeit ohne Verteidigung

Sprachliche Grundbildung

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Englisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Kunst

Masterarbeit ohne Verteidigung

Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben.

Mathematische Grundbildung

Masterarbeit ohne Verteidigung

Musik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Natur- und Gesellschaftswissenschaften

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 2022/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 2022/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, evangelisch

Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Religionslehre, katholisch

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 2022/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 2022/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Sport

Masterarbeit ohne Verteidigung

 

Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. 

  Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Masterarbeit ohne Verteidigung

Chemie

Masterarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Englisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Französisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt.

Geschichte

Masterarbeit ohne Verteidigung

Hauswirtschaft

Masterarbeit ohne Verteidigung

Informatik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Masterarbeit ohne Verteidigung

Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben.

Mathematik

Masterarbeit ohne Verteidigung

Musik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Praktische Philosophie

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Physik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Religionslehre, evangelisch

Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Religionslehre, katholisch

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Spanisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt.

Sport

Masterarbeit ohne Verteidigung

Textilgestaltung

Masterarbeit ohne Verteidigung

Wird die Masterarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen Methoden gewählt, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer gestaltungstheoretischen Reflexion im Umfang von 75.000-100.000 Zeichen (entspricht etwa 30-40 Seiten) erörtert wird.

 

Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. 

  Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Masterarbeit ohne Verteidigung

Chemie

Masterarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Englisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Ernährungslehre

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Französisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt.

Geschichte

Masterarbeit ohne Verteidigung

Informatik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Masterarbeit ohne Verteidigung

Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben.

Mathematik

Masterarbeit ohne Verteidigung

Musik

Link zur HfM Detmold

Pädagogik

Masterarbeit ohne Verteidigung

Philosophie/ Praktische Philosophie

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Physik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Religionslehre, evangelisch

Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, islamisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Religionslehre, katholisch

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Spanisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt.

Sport

Masterarbeit ohne Verteidigung

 

Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. 

  Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium

Masterarbeit ohne Verteidigung

Chemie Masterarbeit ohne Verteidigung

Deutsch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Elektrotechnik Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Englisch

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Französisch

Masterarbeit mit Verteidigung

Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt.

Informatik

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden.

Kunst

Masterarbeit ohne Verteidigung

Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben.

Maschinenbautechnik Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Mathematik Masterarbeit ohne Verteidigung
Pädagogik Masterarbeit ohne Verteidigung
Philosophie/ Praktische Philosophie Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Physik Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Religionslehre, evangelisch Masterarbeit ohne Verteidigung
Religionslehre, islamisch Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen
Religionslehre, katholisch

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Sozialpädagogik Masterarbeit ohne Verteidigung
Spanisch

Masterarbeit mit Verteidigung

Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt.

Sport Masterarbeit ohne Verteidigung
Wirtschaftswissenschaft Masterarbeit ohne Verteidigung

 

Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit. 

  Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen)

Bildungswissenschaftliches Studium

Masterarbeit ohne Verteidigung

Sprachliche Grundbildung

Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen

Englisch

Masterarbeit mit Verteidigung

Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören.

Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Förderschwerpunkt Lernen

Masterarbeit ohne Verteidigung

Förderschwerpunkt Sprache

Masterarbeit ohne Verteidigung

Kunst

Masterarbeit ohne Verteidigung

Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben.

Mathematische Grundbildung

Masterarbeit ohne Verteidigung

Musik

Masterarbeit mit Verteidigung

Natur- und Gesellschaftswissenschaften

Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, evangelisch

Masterarbeit ohne Verteidigung

Religionslehre, katholisch

Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung

Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung

Sport

Masterarbeit ohne Verteidigung

 

Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.  

Anlaufstellen

Zentrales Prüfungssekretariat (ZPS)

Das ZPS ist zuständig für den Prozess der Zulassung und Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit und es beantwortet Fragen zum Verhalten im Krankheitsfall während der Bearbeitungszeit und Fragen zur Abgabe der Arbeiten.

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Beratung zum Bachelor-/Masterarbeitsprozess

Beratung und Information im PLAZ

Auskunft zur Prüfungsberechtigung von Lehrenden

pa-lehramt@upb.de

Übergang in den M.Ed.

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Übergang in den Vorbereitungsdienst

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